Michael Willimek, Jörg ZiolkowskiMichael Willimek, Jörg Ziolkowski (Bilder: privat)
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BIM-spezifische Regelungen im AHO-Entwurf für HOAI 202X

buildingSMART-Expertenpanel BIM und Honorierung, Impulsvortrag von Michael Willimek

Michael Willimek, Jörg Ziolkowski

Vortrag auf dem Expertenpanel von buildingSMART Deutschland am 26. September 2022 in Berlin.

Thema: Die BIM-spezifischen Regelungen im AHO-Entwurf für die HOAI 202X

Referent: Michael Willimek, Leitung Facharbeitsgruppe BIM – HOAI 202X, AHO-BAK-BING, Dölker& GmbH

Co-Moderator: Jörg Ziolkowski, ASTOC Architects and Planners GmbH, Mitglied des Vorstands von buildingSMART Deutschland, 


Kernthesen von Michael Willimek

Die HOAI wird reformiert:

  • Erweiterung der Bewertungsmerkmale der HOAI-2021 mit weiteren Merkmalen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung der Planung (BIM), Projektorganisation und Objekt im Bestand
  • Bewertungsmerkmale und -kriterien werden Bestandteil eines Konzepts zur Honorarwertermittlung
  • In der Diskussion ist eine themenbasierte statt einer leistungsphasenbasierten Zusammenstellung der BL

Die HOAI 202X wird substanzielle Angaben zu BIM enthalten:

  • Ergänzung der HOAI mit einer Definition von BIM
  • Definition eines „Referenzprozess BIM“, der bei entsprechender Beauftragung die
  • Leistungsbilder der HOAI modifiziert
    • Ermittlung des Honorarwerts BIM über ein BIM-Bewertungsmerkmal und BIM-Bewertungskriterien, Einstufung nach Anforderunge
    • Ende des Referenzprozesses nach der LP 5, Weiterbearbeitungen der Modelle für Zwecke nachfolgenden Leistungsphasen ausschließlich als BL
  • Aufnahme von BIM-BL

In seiner Einführung wies Co-Moderator Jörg Ziolkowski auf die Stellungnahme des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.) zur HOAI hin, die an das Bauministerium übergeben wurde. Diese Stellungnahme sei eine gute Basis für die Diskussion, wie man mit HOAI und BIM im Jahr 2025 umgehen wird.

Michael Willimek führte den Gedanken weiter und sprach über BIM-spezifische Regelungen im AHO-Entwurf für die HOAI 202X. Zu Beginn ging er auf die Frage ein, was die HOAI heute darstellt. In der HOAI 2021 wird BIM an zwei Stellen erwähnt: Sehr knapp als Besondere Leistung in Leistungsphase 2, sowie im Vorwort der Textausgabe als Hinweis, dass es nun erforderlich sei, die Planungsleistungen in der HOAI grundlegend zu modernisieren und dabei auch die Honorartafeln anzupassen.

Auf administrativer Ebene habe die Definition und Publikation wichtiger BIM-Dokumente bereits begonnen, beispielsweise in den Masterplänen des Bundes (für Bundesbauten und Bundesfernstraßen) oder über das BIM-Portal von BIM-Deutschland. In diesen Dokumenten werden die Handlungsfelder thematisiert, die für Ausschreibung und Abwicklung eines Projekts notwendig sind: Vertrag, Vergabe, Anwendungsfall, Steckbriefe, Modellierungsrichtlinien, Muster-AIA, Muster-BAP, Objektkataloge.

Sehr vielversprechend sei in diesem Zusammenhang die harmonisierte Liste der Standardanwendungsfälle des Bundes, die auf dem Katalog BIM4INFRA basiert. Diese Anwendungsfallbezeichnungen lösten die früheren Bezeichnungen 3D, 4D, 5D, 6D und 7D ab. Nach Auffassung von Michael Willimek werden diese Anwendungsfälle auch in einer künftigen HOAI immer aus dem Anteil Grundleistung und Besonderen Leistungen bestehen. Es werde nicht möglich sein, diese Anwendungsfälle in der HOAI eins zu eins abzubilden.

Anschließend ging Michael Willimek auf den aktuellen Stand ein. Heute sei es so, dass bei öffentlichen Vergaben in Bayern keine BIM-Leistungen als Grundleistungen mehr ausgeschrieben werden. Üblich sei eine Ausschreibung von BIM über Besondere Leistungen. Dies werde bis zum Erscheinen der nächsten HOAI so bleiben, weil andere Interpretationen zur aufwandsneutralen Abbildung von BIM im Rahmen der methodenneutral zu erbringenden HOAI-Grundleistungen bisher nicht überzeugen konnten.

Mit Blick in die Zukunft sagte Michael Willimek eine Reform der HOAI voraus. Es werde eine fachübergreifende Harmonisierung der Leistungsbilder angestrebt. Beispielsweise passe das, was die TGA am Ende der Leistungsphase 3 liefern muss, nicht zu dem, was der Hochbau am Ende der Leistungsphase 3 liefert. Das führe zu unterschiedlichen Detailtiefen, die bis in die Leistungsfähigkeit oder in die Abstraktionsfähigkeit der Softwaretools reichten.

Weiter führte er aus, dass es eine Integration von Leistungen geben vorgesehen sei, die vor den Leistungsbildern der LP 1-9 erbracht werden, also eine Leistungsphase 0.

Die Bewertungsmerkmale der HOAI würden um die Merkmale Nachhaltigkeit, Digitalisierung der Planung mit BIM, Projektorganisation und Objekt im Bestand erweitert und über eine Einstufung nach Anforderungen bewertet. Diese Bewertungsmerkmale würden Bestandteil eines Konzepts zur Honorarwertermittlung.

Die endgültige Festlegung des Honorars soll in der Leistungsphase 5 erfolgen. Außerdem gäbe es Überlegungen, die Besonderen Leistungen themenbasiert aufzulisten und nicht mehr an die Leistungsphasen zu hängen.

Paragraph 2 der HOAI soll um eine Definition ergänzt werden, die BIM in den Leistungsbildern der HOAI als eine kooperative Arbeitsmethode bei Flächen, Objekt- und Fachplanungen mit digitalen Modellen bezeichnet.

Es sollen ein Referenzprozess BIM definiert und besondere BIM-Leistungen aufgenommen werden. Dieser Referenzprozess BIM modifiziere bei Beauftragung von BIM die Leistungsbilder der HOAI 202X. Diskutiert werde noch, ob dieser Referenzprozess BIM in den allgemeinen Vorschriften enthalten oder disziplinspezifisch sein soll. Bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume wären das beispielsweise die Paragraphen 33 oder 34.

Der Referenzprozess soll eine durchgängige leistungsphasengerechte Modellierung und Attribuierung bringen, das heißt, eine modellbasierte, leistungsphasenabhängige Ableitung unter anderem von Planunterlagen und alphanumerischen Daten, Mengengerüsten und Raum- und Bauteillisten. Die Ableitung erfolge im Wesentlichen aus den 3D-Fachmodellen in den Maßstäben 1:200 bis 1:50. Die weitere Detaillierung erfolge in 2D-Plänen.

Des weiteren enthalte dieser Referenzprozess die anteilige Leistung der BIM-Gesamtkoordination zum Zweck der modellbasierten Planungskoordination im Sinne einer zwischen den Vertragspartnern vereinbarten, durchgängigen Erbringung in einer definierten, BIM-basierten Arbeitsweise.

Michael Willimek betonte, dass die Planungskoordination gem. HOAI hiervon unabhängig als Grundleistung zu betrachten sei.

Die anteilige Leistung der BIM-Gesamtkoordination zum Zweck des datentechnischen Qualitätsmanagements in Bezug auf die Leistung anderer Projektbeteiligter ist im Referenzprozess BIM nicht enthalten. Diese Leistung ist als auf den Referenzprozess BIM aufsetzende Besondere Leistung vorgesehen.

Abschließend sprach Michael Willimek über die Ermittlung des Honorarwerts für den Referenzprozeß BIM. Hierfür solle es ein Bewertungsmerkmal „Bei Beauftragung Planungsmethodik BIM“ geben, für das es dann z.B. folgende Bewertungskriterien geben könnte: Anforderung der Modellbearbeitung, Anzahl der zu integrierten Beteiligten oder Berücksichtigung weiterer Anforderungen an die Planlieferzyklen. Eine Einstufung erfolge nach den Kriterien sehr gering, gering, durchschnittlich, hoch und sehr hoch.

Der Referenzprozess würde nach Leistungsphase 5 enden, die Weiterbearbeitung der Modelle für Zwecke der nachfolgenden Leistungsphasen wäre ausschließlich als Besondere Leistung BIM (BL-BIM) vorgesehen.

Im Fazit seines Vortrags zeigte sich Michael Willimek überzeugt, dass mit der HOAI 202X hinsichtlich BIM eine Grundlage geschaffen wird, um die Erstellung eines 3D-Datenmodells in einem Referenzprozess zu bewerten und zur Abgrenzung besondere Leistungen BIM zu definieren.

Weitere Vorträge

Autor/innen

Michael Willimek

Michael Willimek

BIM-Consultant, Doelker&

Dipl. Ing. Michael Willimek studierte Architektur an der TU München. Nach dem Studium arbeitete er ab 1994 acht Jahre lang bei der Rakete GmbH. Von 2002 bis 2018 befasste sich Michael Willimek mit der Planung und Projektleitung für Wohn-, Forschungs- und Industriebauten. Zwischen 2018 und 2021 war er im BIM-Consulting und BIM-Management für Projektsteuerer tätig. Seit September 2021 ist Michael Willimek BIM-Consultant bei Doelker&. (doelkerund.de)

Jörg Ziolkowski

Jörg Ziolkowski

Gesellschafter, ASTOC Architects and Planners GmbH

Dipl.-Ing. Architekt BDA Jörg Ziolkowski studierte Architektur an der RWTH Aachen. 1995 gründete er das Büro ZIOLKOWSKI.WS Architektur in Bürogemeinschaft mit ASTOC. Ab 2008 arbeitet er bei ASTOC Architects and Planners. Ein Jahr später wurde er Geschäftsführer der ASTOC GmbH & Co. KG. Seit 2014 ist er geschäftsführender Gesellschafter der ASTOC GmbH & Co. KG, Köln. Jörg Ziolkowski ist in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen aktiv und engagiert sich als Mitglied des Vorstands bei buildingSMART Deutschland e.V. (astoc.de)