
Haushalt 2025: Bauministerium mit 7,37 Milliarden Euro – Kürzungen bei Regionalentwicklung und Innovation
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Verena Hubertz (SPD) soll in diesem Jahr 7,37 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags nahm in seiner Bereinigungssitzung nur wenige Änderungen am Regierungsentwurf für den Einzelplan 25 vor.
Deutlich mehr Mittel für Bauministerium
Die Bundesregierung stockt den Etat des BMWSB deutlich auf, um mehr Wohnraum zu schaffen. Der Etat des Bauministeriums wächst innerhalb von drei Jahren um gut zehn Prozent: von 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 über 7,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 bis zu 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2026. Insgesamt sollen bis 2029 rund 23,5 Milliarden Euro allein in den sozialen Wohnungsbau fließen.
BIM-Förderung auf stabilem Niveau
Für das „Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau“ (BIM Deutschland, Anmerkung der Redaktion) sind im Einzelplan 25 des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 gut 3,9 Millionen Euro eingeplant, nach vier Millionen Euro im Vorjahr. Für die Entwicklung digitaler Bauprozesse stellt der Bund im Jahr 2025 erneut 1,41 Millionen Euro für „Innovative Forschung im Bereich Building Information Modeling (BIM)“ bereit. Hinzu kommen rund 4,5 Millionen Euro an Förderresten aus dem Vorjahr. Verpflichtungsermächtigungen bis 2028 sichern zudem eine längerfristige Forschungsförderung.
Änderungen der Bereinigungssitzung
- Regionale Entwicklungskonzepte: Die Förderung für 2025 wird von vier auf zwei Millionen Euro reduziert. Gleichzeitig steigen die Verpflichtungsermächtigungen dieses Titels bis 2028 um denselben Betrag. Das bedeutet, dass das Ministerium zwar im aktuellen Haushaltsjahr weniger Geld direkt ausgeben kann, aber die Erlaubnis erhält, für die kommenden Jahre (bis 2028) Verträge oder Zusagen in höherem Umfang einzugehen. Diese Zusagen führen dann in späteren Haushaltsjahren zu tatsächlichen Ausgaben.
- Informationstechnik: Der Etat für „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik“ wächst um 4,37 Millionen Euro auf insgesamt 21,64 Millionen Euro.
- Kleingärten: Die vorgesehenen 2,5 Millionen Euro für die energetische Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur werden vollständig gestrichen.
- Modellvorhaben Gebäudebereich: Die Mittel für Innovationen im Gebäudebereich werden von geplanten zehn auf acht Millionen Euro gekürzt.
- Müttergenesungswerk: Die Zuschüsse für überregionale Einrichtungen erhöhen sich um zwei Millionen Euro auf 5,3 Millionen Euro.
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