
Bundesrat berät Gesetzesentwurf zur Anpassung des Bauproduktengesetzes
In seiner Sitzung am 26. September 2025 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 beraten und keine Einwende erhoben.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 6. August 2025 beschlossen. Das Gesetz passt das nationale Recht an die neuen unionsrechtlichen Vorgaben zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten an und löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ab.
Ein zentrales Element der neuen europäischen Bauprodukteverordnung ist die Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP) für Bauprodukte. Dieser soll ab 2028 verpflichtend für alle harmonisierten Bauprodukte gelten und über ein digitales System bereitgestellt werden. Der DPP wird detaillierte Informationen über Materialien, Inhaltsstoffe, Herkunft, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit enthalten und soll für alle Unternehmen, Kunden, Nutzer und Behörden kostenlos zugänglich sein.