
BauGB-Novelle: Vorfahrt für den Wohnungsbau
Die Bundesregierung macht Ernst beim Wohnungsbau: Angesichts einer Lücke von 1,4 Millionen Wohnungen hat das Kabinett am 26. Mai 2026 eine umfassende Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. In angespannten Märkten gilt der Bau von Wohnraum künftig als „überragendes öffentliches Interesse“. Er hat damit Vorrang vor fast allen anderen Belangen.
Das Ende der Warteschleife
Die Zahlen sind alarmierend: Im Jahr 2025 wurden nur noch 206.600 Wohnungen fertiggestellt und damit 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Das ist der tiefste Stand seit 2012. Die Reform soll diesen Trend brechen. Das Ziel: Planungsverfahren werden durchgehend digitalisiert, Genehmigungen beschleunigt. Wo Kommunen früher Jahre für einen Bebauungsplan brauchten, sollen digitale Standards wie „XPlanung“ die Prozesse künftig drastisch verkürzen.
Kommunen gehen gegen Schrottimmobilien vor
Wer Grundstücke oder Häuser aus Spekulationsgründen verfallen lässt, bekommt es künftig mit strengeren Regeln zu tun. Die Novelle stärkt das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden. In extremen Fällen sind sogar Enteignungen möglich, um brachliegende Gebäude wieder nutzbar zu machen.
Bürokratie weg, Baukräne her
Die Regierung setzt auf Entschlackung: Prüfungen werden dort gestrichen, wo sie für das konkrete Vorhaben nicht nötig sind. Weniger Formular-Krieg soll nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Baukosten dämpfen.
Ob das Gesetz den erhofften Bauboom auslöst, entscheidet sich nun in der Praxis. Die Bundesregierung hat den Rahmen gesetzt – umsetzen müssen ihn jetzt die Länder, Kommunen und Bauherren.