
BIM statt Bürokratie: Infrastruktur-Gesetz soll Planungszeiten drastisch senken
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Schienen und Wasserstraßen digitalisieren und schneller machen. Der Bundestag beriet den Entwurf am 26. Februar 2026 erstmals und überwies ihn in die Ausschüsse. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Herzstück des rund 120-seitigen Entwurfs ist ein einheitliches digitales Verfahrensrecht nach dem „one-for-many“-Prinzip. Alle Schritte sollen künftig online laufen – vom Antrag bis zur Entscheidung. Papierberge sollen so der Vergangenheit angehören.
Das Verkehrsministerium setzt dabei auf Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützte Auswertung. Damit könnten Verfahren nach Einschätzung von Experten um bis zu 30 Prozent kürzer werden. Parallel ist eine digitale Plattform geplant, die Planungs- und Genehmigungsprozesse vernetzt.
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nennt das Vorhaben einen „Gamechanger“: „Künftig werden Planfeststellungsverfahren von A bis Z – vom Antrag über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zur finalen Entscheidung – digital durchgeführt. Experten sagen: Allein das spart bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer ein. Es ist also ein Riesenfortschritt." Er fasste das Gesetz in drei Schlagworten zusammen: „Wir priorisieren, wir digitalisieren, und wir reduzieren."
„Künftig werden Planfeststellungsverfahren von A bis Z – vom Antrag über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zur finalen Entscheidung – digital durchgeführt. Experten sagen: Allein das spart bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer ein. Es ist also ein Riesenfortschritt."
Einbettung in die Föderale Modernisierungsagenda
Der Digitalisierungsansatz des Gesetzes steht im Einklang mit der Föderalen Modernisierungsagenda, die vom Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten im Dezember 2025 beschlossen wurde. Darin vereinbarten Bund und Länder, Verfahrensregelungen einschließlich der Digitalisierung in das Verwaltungsverfahrensgesetz zu überführen und Planungsverfahren bundesweit zu harmonisieren.
Neben der Digitalisierung sieht das Gesetz vor, wichtige Verkehrsprojekte, darunter Brücken-, Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenprojekte sowie Lkw-Stellplätze, als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einzustufen. Sie sollen in Genehmigungsverfahren und vor Gericht Vorrang erhalten. Doppelprüfungen beim Natur- und Artenschutz sollen abgeschafft und vorgelagerte Raumverträglichkeitsprüfungen sollen entfallen.
Kontroverse Debatte im Bundestag
Die erste Lesung im Bundestag verlief lebhaft. Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz als überfälligen Modernisierungsschub begrüßten, übte die Opposition teils scharfe Kritik. Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, den Umweltschutz zugunsten des Autobahnneubaus zu schleifen und bemängelten die fehlende Prioritätensetzung. „Wer alles beschleunigt, beschleunigt am Ende nichts", sagte die Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen. Die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser begrüßte den Entwurf grundsätzlich, mahnte aber zur Sorgfalt beim Wasserhaushaltsrecht. Die AfD kritisierte das Gesetz als bloße Symptombehandlung ohne echte Zukunftsvision, während die Linke verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler sagte, dass das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz auch ein Demokratiezukunftsgesetz" sei, denn Vertrauen in den Staat entstehe nur, wenn versprochene Projekte auch tatsächlich umgesetzt würden.
Hoher Reformdruck
Der Reformdruck ist hoch: Derzeit dauert allein die Planung von 30 Kilometern Schienenweg im Durchschnitt 14 Jahre. Mit dem Gesetz soll nun sichergestellt werden, dass die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zügig verbaut werden können. Minister Patrick Schnieder machte in seiner Rede im Bundestag den wirtschaftspolitischen Anspruch deutlich: „Deutschland braucht ein Comeback der Infrastruktur." Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Mitte 2026 geplant.