
Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder beschleunigen Planung und Genehmigung
Bund und Länder wollen den Staat schneller, digitaler und schlanker machen: Am 4. Dezember 2025 haben sie eine „Föderale Modernisierungsagenda“ beschlossen. Daran beteiligt waren unter anderem das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium des Innern (BMI). Koordiniert wurde sie vom Bundeskanzleramt.
Ziel der Agenda ist ein grundsätzlicher Umbau staatlicher Abläufe mit kürzeren Verfahren und einheitlicheren digitalen Standards über Bund, Länder und Kommunen hinweg. Der Beschluss spricht von über 200 Maßnahmen. Ein erster Fortschrittsbericht soll bis zum Treffen von Bund und Ländern am 25. Juni 2026 vorliegen.
Bundeskanzler Friedrich Merz nennt die Agenda einen Baustein dringend notwendiger Staatsreformen. Im Mittelpunkt stünden „zahlreiche Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“, dazu weitere Erleichterungen im Bau-, Vergabe- und Datenschutzrecht.
Agenda mit fünf Leitthemen
Die Modernisierungsagenda bündelt ihre Vorhaben in fünf Leitthemen:
- weniger Bürokratie,
- schnellere Verfahren,
- effizientere und resilientere staatliche Strukturen,
- digitale Verfahren,
- bessere Rechtsetzung.
Infrastruktur: schnellere Planung und Genehmigung
Für Infrastrukturprojekte kündigen Bund und Länder eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an. Ersatzneubauten bei Straßen, Brücken, Schienen, Wasserstraßen und Energieleitungen sollen leichter möglich werden. Vorgesehen ist, bestimmte Ersatzneubauten zunächst bis Mitte 2026 von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens auszunehmen. Bis Ende 2026 sollen weitere gesetzliche Regelungen folgen, die Ersatzneubauten grundsätzlich ohne Planfeststellung und soweit rechtlich möglich ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen ermöglichen.
Zugleich soll das Plangenehmigungsverfahren bis Mitte 2026 als Regelverfahren etabliert werden. Die Planfeststellung soll stärker Großprojekten vorbehalten bleiben.
Baurecht: Digitalisierung und serielles Sanieren
Im Baubereich kündigt der Beschluss eine Überarbeitung des Bauplanungsrechts bis Ende 2026 an, darunter die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren. Um Beschleunigungspotenziale zu heben, soll spätestens ab 1. Januar 2027 das serielle Sanieren durch eine eigene Förderrichtlinie unterstützt werden.
Vergabe: digitaler Marktplatz und KI-gestützte Verfahren
Auch das Vergaberecht soll schneller und einfacher werden. Bund und Länder wollen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis Ende 2026 überarbeiten. Außerdem ist ein „digitaler Marktplatz Deutschland“ geplant, der bis Ende 2027 bereitstehen soll. Vergabeverfahren sollen dort datenbasiert, vernetzt und mit KI-Unterstützung abgewickelt werden. KI-Lösungen sollen bis Ende 2026 erprobt und ermöglicht werden, um die Dauer von Ausschreibungen spürbar zu reduzieren.
Effizientere Strukturen: bündeln statt doppeln
Im föderalen System wollen Bund und Länder Leistungen stärker bündeln, um Mehrfachentwicklungen und parallele Verfahren zu vermeiden. Der Beschluss nennt als Beispiel die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (iKfz), die gebündelt beim Bund angeboten und abgewickelt werden soll. Weitere Leistungen etwa im Pass- und Ausweiswesen oder im Meldewesen sollen bis zum nächsten Treffen im Juni 2026 auf Bündelungspotenziale geprüft werden.
Technische Normen: Verweise prüfen, Standards begrenzen
Für die Bau- und Planungsrealität ist ein Passus zum Umgang mit technischen Normen besonders relevant. Bund und Länder wollen bis zum 30. Juni 2026 sämtliche Verweise auf externe technische Normen (z. B. DIN-Normen) in Bundes- und Landesgesetzen überprüfen und das ausdrücklich auch im Baubereich. Verweise sollen nur dort bestehen bleiben, wo sie als unverzichtbar gelten.
Darüber hinaus soll der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. angepasst und „grundlegend überarbeitet“ werden. In der Verwaltungspraxis soll außerdem sichergestellt werden, dass rechtlich nicht verbindliche Standards wie etwa Leitlinien oder Empfehlungen nicht als verbindliche Auflagen in Genehmigungen oder als Maßstab für Kontrollen herangezogen werden.
Auch „einfache Baustandards“ werden adressiert: Unter dem Stichwort „Gebäudetyp E“ sollen bautechnische Bestimmungen so vereinfacht werden, dass Beteiligte leichter und rechtssicher von nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen können.