
Reform des Bundesbauwesens erfolgreich abgeschlossen
Die Reform des Bundesbaus ist laut der Bundesregierung anderthalb Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus erfolgreich abgeschlossen. Alle wesentlichen Ziele seien erreicht worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 19. September 2024 im Deutschen Bundestag hervor.
Mit der Reform sollten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) direkt zusammenarbeiten, die Eigenverantwortung beider Organisationen gestärkt und die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) schlanker und praxisgerechter gestaltet werden. Ein weiteres Ziel der Reform war es, die Projektlaufzeiten um durchschnittlich ein Drittel zu verkürzen. Allein im Jahr 2024 hat die BImA mit der Sanierung von einer halben Million Quadratmeter Bruttogrundfläche ihrer Dienstliegenschaften begonnen.
Abschließende Bewertung steht noch aus
Eine Aussage, ob Projekte bereits schneller umgesetzt werden, könne „aufgrund des kurzen Zeitraums seit der Reform noch nicht getroffen werden“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die neuen Regelungen hätten sich jedoch nach einer ersten Überprüfung zum 30. Juni 2024 bewährt. Ein abschließendes Fazit sei aufgrund der oft mehrjährigen Projekte aber erst mit der Evaluierung des Bundesbaugesetzes zum 1. Januar 2028 möglich.
Auch BIM-Einführung verläuft nach (Master-)Plan
Aktuell werden im Zuständigkeitsbereich der BImA zivile Bauprojekte nach BIM Level 1 des Masterplans „BIM für Bundesbauten“ von 2021 umgesetzt. Neben der BImA setzt auch das Bundesministerium der Verteidigung Bauprojekte nach BIM Level 1 um. Im BBR wird BIM gemäß Masterplan BIM-Bundesbau bei knapp 20 Prozent der Bauvorhaben eingesetzt.
Drei Level bei der Einführung von BIM im Bundeshochbau
Der Masterplan sieht eine stufenweise Einführungsstrategie der BIM-Methode vor. Level I umfasst die zehn Anwendungsfälle Bestandserfassung und -modellierung, Bedarfsplanung, Erstellung von Bau- und Planungsunterlagen, Visualisierung, Koordinierung der Fachgewerke, Qualitäts- und Fortschrittskontrolle, Ableitung von Planunterlagen, Mengen- und Kostenermittlung und Inbetriebnahmemangement.
BIM Level II gilt seit Juli 2024 für sehr große Bauvorhaben ab 50 Millionen Euro und ab 13. Juli 2025 für weitere Bauvorhaben, die nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) „umfangreiche Planungen erfordern“ und „aufgrund ihrer Komplexität als Projekt durchgeführt werden“. BIM Level II umfasst die Anwendungsfälle Leistungsverzeichnis, Terminplanung, Baufortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung sowie die Abnahme und das Mängelmanagement.
Level III wird im Juli 2025 für sehr große Bauvorhaben ab 50 Millionen Euro eingeführt. Ab März 2027 gilt Level III auch für Bauvorhaben ab sechs Millionen Euro. Level III umfasst die Anwendungsfälle Bemessung und Nachweisführung, Genehmigungsprozess, Logistikplanung und Abrechnung von Bauleistungen.