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Kontroverse um Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung im Verkehr

In einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. September 2023 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1187 über das transeuropäische Verkehrsnetz diskutiert. Die geplanten gesetzlichen Regelungen sind unter den Sachverständigen umstritten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, besonders dringliche Fernstraßenbauvorhaben mit einem "überragenden öffentlichen Interesse" zu versehen und sie von umfassenden Genehmigungsverfahren zu befreien. Diese Bezeichnung wurde bereits beim Gesetz für den beschleunigten Bau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) genutzt. Auch Ersatzneubauten von Autobahnbrücken sollen vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit werden. Für die Schiene plant die Regierung, dass der Bau oder die Änderung einer bereits mit dringlichem Bedarf festgestellten Strecke im überragenden öffentlichen Interesse liegt.

Besonders kontrovers waren die Meinungen der Sachverständigen hinsichtlich des "überragenden öffentlichen Interesses" und der Umweltauswirkungen von Projekten:

  • Greenpeace-Vertreterin Lena Donat unterstützt die Beschleunigung von Schienenprojekten, lehnt jedoch beschleunigte Straßenbauvorhaben ab. Ein überragendes öffentliches Interesse sollten aus ihrer Sicht nur Projekte von existentieller Bedeutung haben.
  • Florian Eck, Geschäftsführer des Vereins Deutsches Verkehrsforum (DVF), sieht im Gesetzentwurf eine Chance, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und betont die Notwendigkeit einer Kapazitätserhöhung für alle Verkehrsträger.
  • Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, kritisiert die Befreiung von UVP bei Ersatzbrücken aus EU-rechtlichen Bedenken.
  • Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Tim-Oliver Müller, begrüßt die Regelung und fordert Genehmigungsfreistellungen für Tunnel und Strecken, die eine erhebliche Bedeutung für die Infrastruktur haben. Außerdem sollten auch besonders dringliche Projekte der Bundeswasserstraßen als Projekte im öffentlichen Interesse eingestuft werden.

Der Verkehrsausschuss legt jetzt nach dem Abschluss der Sitzung dem Plenum des Bundestages einen Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen vor. Seine Beschlussempfehlungen sind die Grundlage für eine nun folgende zweite Lesung im Plenum.