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Köln erweitert digitales Angebot bei Bauanträgen

Die Stadt Köln erweitert erneut ihr digitales Angebot. Seit November 2022 nimmt das Bauaufsichtsamt der Rheinmetropole Bauanträge auf Wohnungsbau digital an und bearbeitet diese. Köln war mit diesem Start die zweitgrößte Bauaufsichtsbehörde Deutschlands sowie die erste Großstadt in Nordrhein-Westfalen mit einem volldigitalisiertem Baugenehmigungsverfahren unter Einbindung des landesweiten Bauportal.NRW.  

Im Juni 2023 folgte die erste Erweiterung: Seitdem können neben Anträgen auf den Wohnungsbau auch Anträge auf sogenannte kleine Sonderbauten im Sinne des § 64 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Zu den kleinen Sonderbauten gehören alle nicht reinen Wohngebäude, die keine großen Sonderbauten sind, wie zum Beispiel Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit weniger als 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Am 2. Oktober 2023 gab die Stadt Köln nun bekannt, dass neben Anträgen im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 64 BauO NRW auch Anträge auf große Sonderbauten im Sinne des § 65 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Zu großen Sonderbauten gehören zum Beispiel Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche.  

Die Stadt geht damit den nächsten Schritt in Richtung volldigitales Baugenehmigungsverfahren unter Einbindung des landesweiten "Bauportal.NRW". Über eine Verknüpfung zum "Bauportal.NRW" melden Nutzerinnen und Nutzer sich mit der "BundID" oder dem Unternehmenskonto (Elster) an und nutzen anschließend den Antragsassistenten zur Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen. Damit entfällt die in der Bauordnung NRW normalerweise vorgeschriebene Schriftform für Bauanträge.  

In weiteren Ausbaustufen soll die digitale Antragstellung für weitere Leistungen des Bauaufsichtsamtes ermöglicht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Vorbescheide gemäß § 75 BauO NRW, bei denen nur einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens abgefragt und geprüft werden.