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Große BauGB-Novelle kommt Ende 2024

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat der Bundesregierung einen ersten Entwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) zur Vorabstimmung vorgelegt. 

Die Ampel-Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das BauGB mit dem Ziel zu novellieren, „seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können“. Wesentliche Ziele sind die Stärkung der Gemeinwohlorientierung, der Innenentwicklung sowie die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Als nächster Schritt ist die Einleitung der Ressortabstimmung mit anschließender Länder- und Verbändebeteiligung vorgesehen. Der Entwurf enthält ein breites Spektrum an Vorschlägen zu Themen wie Wohnen, Klimaschutz, Klimaanpassung und Digitalisierung. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Ende dieses Jahres geplant.

Nachtrag September 2024:

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) beschlossen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.