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Bundestagsbeschluss: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 schnellere Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ mit der erforderlichen Mehrheit am 20. Oktober 2023 zugestimmt.Das beschlossene Gesetz zieht laut dem Bundestag Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Gesetze werden hier beschrieben.

In jedem dieser Gesetze gibt es zudem Passagen zur Digitalisierung. So enthalten die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes Regelungen zur Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens. Gleiches gilt für die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nachzulesen:

In der Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren liegt Potenzial zur Vereinfachung und damit zur Beschleunigung der Prozesse insgesamt. Daher sind im Bundesfernstraßengesetz, im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Bundeswasserstraßengesetz Änderungen zur stärkeren und flexibleren Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung in den Verwaltungsverfahren vorgesehen. Perspektivisch sollen digitale Formate zum Regelfall werden. 

In den Erörterungen zum Gesetz heißt es, dass durch die Digitalisierung erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten sind, zum Beispiel bei Erörterungsterminen, die nun zum Teil digital durchgeführt werden könnten. Ebenso durch die Pflicht, Pläne digital einzureichen sowie durch die elektronische Zugänglichmachung der Pläne und Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Laut dem Nationalen Normenkontrollrat (NKR) zeige das Regelungsvorhaben, dass die Digitalisierung als notwendige Bedingung für die Realisierung weitgehender Beschleunigungseffekte erkannt worden sei. Allerdings sieht der NKR auch den Bedarf der Standardisierung hinsichtlich der genutzten elektronischen Formate und Wege des Informationsaustauschs. So sehe der Gesetzesentwurf vor, dass diese von den Anhörungs-/Planfeststellungebehörden vergeben werden sollen. Eine Voraussetzung für die Wiederverwendung von Standardisierung sei es aber, dass diese erarbeitet werden und deren Verwendung verbindlich sei. Demnach müsse das im Gesetzentwurf beschriebene Standardisierungspotenzial noch konkret identifiziert werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes wurde am 3. Mai 2023 vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 seine Empfehlungen verabschiedet. Am 20. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet. Die 2. Befassung des Bundesrats soll am 24. November 2023 erfolgen.

Der gesamte Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 20/6879, kann hier (PDF) eingesehen werden.