Adobe Stock/ christophotograph
 | News

Berlin berät über Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 

Der Senat von Berlin hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin am 3. September 2024 einen Gesetzesentwurf über „Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben“ zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Ziel des zusammengestellten Maßnahmenpaketes ist es vor allem, Bauvorhaben zügig planen und umsetzen zu können, um die Schaffung dringend benötigten Wohnraums und wichtiger Infrastruktur schneller umsetzen zu können sowie die wirtschaftliche Entwicklung Berlins anzukurbeln.

Zu den vorgeschlagenen und aufgezählten Maßnahmen zählen auch zahlreiche, die die Digitalisierung zur Grundlage haben. So heißt es beispielsweise, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zusammen mit den zuständigen Senatsverwaltungen bis Ende 2025 das in ihre Zuständigkeit fallende Landesrecht prüfen werde, welche zusätzlichen Regelungen für einen breiten Einsatz der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Betracht kommen könnten.

Unter Punkt 3.42 ist zu lesen, dass die für Digitalisierung zuständige Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung ein Grobkonzept für den Aufbau eines sogenannten digitalen Zwillings bis Ende 2026 erstellt. Dieses Grobkonzept werde Aussagen über die zugrundeliegende Datengrundlage, die technische Infrastruktur und geeignete Anwendungsfälle enthalten, Verantwortlichkeiten benennen und einen Zeitplan für den Einsatz eines digitalen Zwillings als Stadtplanungs-Tool vorgeben.

Ebenso werde bis Ende 2026 angestrebt, verschiedene Fachverfahren (DiPlan Beteiligung, DiPlan Cockpit, DiPlan Portal und DiPlan Wissen) auszurollen, die eine vollständig digitale Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren auf der Ebene der Bezirke und des Senats ermöglichen würden. Das Modul DiPlan-Beteiligung soll bereits bis Ende 2024 zur Nutzung bereitgestellt werden. Ziel: „Durch die vollständige Digitalisierung des Bebauungsplanverfahrens kann ein Beitrag zur einheitlichen und zügigen Durchführung von Bebauungsplanverfahren geleistet werden.“

In dem Entwurf geht es darüber hinaus auch um digitale Unterlagen im Bebauungsplanverfahren, die Digitalisierung der Einreichung der Vermessungsschriften, den digitalen Bauantrag, den Aufbau eines eSiegels, die Digitalisierung/Georeferenzierung der Baustatistik – um nur einige Punkte zu nennen.

Der gesamte Entwurf kann hier eingesehen werden.