
Baupolitik: Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich am 13. November 2024 mit den Auswirkungen einer möglichen vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages befasst.
Ohne beschlossenen Haushalt greift ab 2025 die vorläufige Haushaltsführung, so ein Regierungsvertreter in der Ausschusssitzung. Derzeit werde diskutiert, wie Förderprogramme auch unter vorläufiger Haushaltsführung weitergeführt werden können. Und: Bauprojekte des Bundes könnten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt werden. Mit der Verabschiedung eines Haushalts sei erst Mitte 2025 nach den im Februar 2025 anvisierten Neuwahlen zum Deutschen Bundestag zu rechnen, heißt es weiter.
Die Bundesregierung sicherte gegenüber dem Ausschuss aber zu, dass an Projekten wie der Novellierung des Baugesetzbuches und dem Gebäudetyp E weitergearbeitet werde. Das von der Bundesregierung erklärte Ziel ist es, die Gesetzesvorhaben noch vor Weihnachten zu verabschieden. Der Bautyp E soll einfacheres und experimentelles Bauen ermöglichen.
Große Nachfrage nach Förderprogrammen
Auch zu den zwei kürzlich gestarteten Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ und „Jung kauft Alt“ äußerte sich der Vertreter der Regierung. Beide hätten bereits erste Zusagen erhalten. Auch das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erfreue sich großer Nachfrage. Nach Angaben der Regierung wurden hierfür Förderkredite in Höhe von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2024 zugesagt, was massive Investitionen in klimafreundliches Bauen ausgelöst habe.
Kritik kam in der Ausschusssitzung von der FDP. Sie warf dem Bundesbauministerium eine ausufernde Förderstruktur vorwarf, während die SPD betonte, dass sich derzeit 390.000 Wohnungen im Bau befänden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rief in der Haushaltsdebatte zu einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit auf, um die anstehenden Herausforderungen im Baubereich gemeinsam zu meistern.