
BIM-Ziele
Checkliste vertraglicher Regelungen beim Einsatz von BIM
1. Unterscheidung zwischen übergeordneten und projektrelevanten BIM-Zielen
1.1. Übergeordnete BIM-Ziele
Übergeordnete BIM-Ziele bilden je nach Ausrichtung des Erstellers die Grundlage für dessen Anforderungen an Projekt- oder Asset-Informationen. Übergeordnete BIM-Ziele können aufgrund ihrer Ausrichtung auf den übergeordneten Kontext sinnvollerweise als Teil einer Einleitung oder einer Präambel formuliert werden.
Beispiele für übergeordnete BIM-Ziele:
- Digitalisierung und digitale Prozesse fördern
- Transparenz und Partnering fördern
- Produktivität und Qualität steigern
1.2. Projektrelevante BIM-Ziele
Projektrelevante BIM-Ziele können in BIM-Anwendungsfälle übersetzt, hinsichtlich des Aufwands unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen bewertet und vertraglich vereinbart werden. Die detaillierte technische Umsetzung inklusive terminlicher Vorgaben wird im BAP (BIM-Abwicklungsplan) beschrieben.
Mit jedem BIM-Ziel oder -Anwendungsfall sind BIM-Erwartungen verbunden, die innerhalb eines Projektteams von Person zu Person (auch innerhalb einer Organisationseinheit) unterschiedlich sein können.
Die Abstimmung der BIM-Ziele und Erwartungen der BIM-Projektbeteiligten ist eine zentrale Aufgabe des BIM-Managements zu Beginn der Projektplanung. Für ein erfolgreiches BIM sollte die Schnittmenge der BIM-Ziele und Erwartungen der Projektbeteiligten möglichst groß sein.
Im Folgenden werden die Rollen Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich ihrer projektrelevanten BIM-Ziele mit Beispielen beschrieben.
2. BIM-Ziele des Auftraggebers
BIM-Ziele des Auftraggebers (bzw. die Definition dieser) sind im Idealfall das Ergebnis der projektspezifischen Zielplanung des Auftraggebers.
Idealerweise sind in diesen Zieldefinitionen (i. d. R. Auftraggeberinformations-Anforderungen AIA oder Projektinformationsanforderungen PIR) ebenfalls die Belange der Organisatorischen Informationsanforderungen (OIR, Firma) und der Asset-Informationsanforderungen (AIR, Projekt/Liegenschaft) berücksichtigt (siehe auch DIN ISO 19650-1).
Beispiele für die Ziele des Auftraggebers (siehe auch VDI 2552 Blatt 10):
- Einbeziehung der Öffentlichkeit
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Visualisierungen, Planungsvariantenuntersuchungen
- Kostensicherheit
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Kostenschätzung und Kostenberechnung, Fortschrittskontrolle der Planung
- Konsistente Dokumentation
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Bauwerksdokumentation (z.B. As-Built-Modell), Nutzung für Betrieb und Erhaltung (z.B. FM-Modell)
- Verbesserung der Kommunikation
- Geeignete AWF oder Maßnahmen: Einrichtung eines Common Data Environment (CDE), Vereinbarung von zielgerichteter digitaler Kommunikation, digitale Planungsfreigaben, digitale Bemusterung, modellbasiertes Mängelmanagement
3. BIM-Ziele des Auftragnehmers
In einem klassischen Vertragsverhältnis sind die BIM-Ziele des Auftragnehmers denen des Auftraggebers untergeordnet. Falls der Auftraggeber keine eigenen BIM-Ziele definiert hat, rücken die BIM-Ziele des Auftragnehmers in den Vordergrund. Üblicherweise stellt der Auftragnehmer die eigenen BIM-Ziele in seinem Angebot dar.
Beispiele für Ziele des AN (s.a. VDI 2552 Blatt 10):
- Optimierte Planung
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Bestandserfassung, Koordination der Fachgewerke, Fortschrittskontrolle der Planung, Erstellung von Entwurfs- und Genehmigungsplänen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Planung und Prüfung, Planungsfreigabe, Erstellung von Ausführungsplänen, Änderungsmanagement
- Qualitätssicherung der Bauausführung
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Logistikplanung, Baufortschrittskontrolle, Mängelmanagement
- Konsistente Terminplanung
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Fortschrittskontrolle der Planung, Terminplanung der Ausführung, Baufortschrittskontrolle
- Modellbasierte LV-Erstellung
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Kostenschätzung und Kostenberechnung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung von Bauleistungen
- Optimierung der Lieferketten
- Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Logistikplanung, Baufortschrittskontrolle, Abrechnung von Bauleistungen
4. Checkliste vertraglicher Regelungen bei Einsatz von BIM
- BIM-Ziele
- Rechtsstruktur/Projektstruktur/Vergabekonzept
- Anwendungsfälle
- Integration digitaler Vorleistungen klären
- Modellstruktur und Modellanforderungen abstimmen (z. B. Modellinhalte, Dateiformate)
- Zusammenarbeit:
- Rollen und Leistungsbilder
- Anordnungsrechte definieren
- Verantwortlichkeiten/Haftung für die BIM-Leistungen
- Ablauf von Koordinationssitzungen, Prüfungspflichten, Mitwirken bei Quality-Checks
- Übergabemodalitäten der BIM-Modelle (z. B. Leistungsgrad, Meilensteine)
- Zeitpunkt
- Vereinbarungen über den Fertigstellungsgrad
- Eventuell Festlegung eines Single Source of Truth Gedanken (SSoT) (z. B. Modell, Datenbanken, Papierplan o. ä.)
- BIM-Qualitätskontrolle/Methoden zur Qualitätssicherung
- Regelung Datenaustausch, Informationsaustausch und Kommunikation (z. B. CDE, IT-Infrastruktur, Projektplattform)
- Urheberrechte/Nutzungsrechtseinräumung
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit bezüglich aller bei Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen
- Informationssicherheit gegenüber Dritten/Datenschutz
- Regelungen zur Versicherung (BIM)
- Geänderte Vergütung?