BIM-Zielera2 studio/stock.adobe.com
 | Recht

BIM-Ziele

Checkliste vertraglicher Regelungen beim Einsatz von BIM

Sven Hessler

1. Unterscheidung zwischen übergeordneten und projektrelevanten BIM-Zielen

1.1. Übergeordnete BIM-Ziele

Übergeordnete BIM-Ziele bilden je nach Ausrichtung des Erstellers die Grundlage für dessen Anforderungen an Projekt- oder Asset-Informationen. Übergeordnete BIM-Ziele können aufgrund ihrer Ausrichtung auf den übergeordneten Kontext sinnvollerweise als Teil einer Einleitung oder einer Präambel formuliert werden.

Beispiele für übergeordnete BIM-Ziele:

  • Digitalisierung und digitale Prozesse fördern
  • Transparenz und Partnering fördern
  • Produktivität und Qualität steigern

1.2. Projektrelevante BIM-Ziele

Projektrelevante BIM-Ziele können in BIM-Anwendungsfälle übersetzt, hinsichtlich des Aufwands unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen bewertet und vertraglich vereinbart werden. Die detaillierte technische Umsetzung inklusive terminlicher Vorgaben wird im BAP (BIM-Abwicklungsplan) beschrieben.

Mit jedem BIM-Ziel oder -Anwendungsfall sind BIM-Erwartungen verbunden, die innerhalb eines Projektteams von Person zu Person (auch innerhalb einer Organisationseinheit) unterschiedlich sein können.

Die Abstimmung der BIM-Ziele und Erwartungen der BIM-Projektbeteiligten ist eine zentrale Aufgabe des BIM-Managements zu Beginn der Projektplanung. Für ein erfolgreiches BIM sollte die Schnittmenge der BIM-Ziele und Erwartungen der Projektbeteiligten möglichst groß sein.

Im Folgenden werden die Rollen Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich ihrer projektrelevanten BIM-Ziele mit Beispielen beschrieben.

2. BIM-Ziele des Auftraggebers

BIM-Ziele des Auftraggebers (bzw. die Definition dieser) sind im Idealfall das Ergebnis der projektspezifischen Zielplanung des Auftraggebers.

Idealerweise sind in diesen Zieldefinitionen (i. d. R. Auftraggeberinformations-Anforderungen AIA oder Projektinformationsanforderungen PIR) ebenfalls die Belange der Organisatorischen Informationsanforderungen (OIR, Firma) und der Asset-Informationsanforderungen (AIR, Projekt/Liegenschaft) berücksichtigt (siehe auch DIN ISO 19650-1).

Beispiele für die Ziele des Auftraggebers (siehe auch VDI 2552 Blatt 10):

  • Einbeziehung der Öffentlichkeit
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Visualisierungen, Planungsvariantenuntersuchungen
  • Kostensicherheit
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Kostenschätzung und Kostenberechnung, Fortschrittskontrolle der Planung
  • Konsistente Dokumentation
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Bauwerksdokumentation (z.B. As-Built-Modell), Nutzung für Betrieb und Erhaltung (z.B. FM-Modell)
  • Verbesserung der Kommunikation
    • Geeignete AWF oder Maßnahmen: Einrichtung eines Common Data Environment (CDE), Vereinbarung von zielgerichteter digitaler Kommunikation, digitale Planungsfreigaben, digitale Bemusterung, modellbasiertes Mängelmanagement

3. BIM-Ziele des Auftragnehmers

In einem klassischen Vertragsverhältnis sind die BIM-Ziele des Auftragnehmers denen des Auftraggebers untergeordnet. Falls der Auftraggeber keine eigenen BIM-Ziele definiert hat, rücken die BIM-Ziele des Auftragnehmers in den Vordergrund. Üblicherweise stellt der Auftragnehmer die eigenen BIM-Ziele in seinem Angebot dar.

Beispiele für Ziele des AN (s.a. VDI 2552 Blatt 10):

  • Optimierte Planung
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Bestandserfassung, Koordination der Fachgewerke, Fortschrittskontrolle der Planung, Erstellung von Entwurfs- und Genehmigungsplänen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Planung und Prüfung, Planungsfreigabe, Erstellung von Ausführungsplänen, Änderungsmanagement
  • Qualitätssicherung der Bauausführung
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Logistikplanung, Baufortschrittskontrolle, Mängelmanagement
  • Konsistente Terminplanung
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Fortschrittskontrolle der Planung, Terminplanung der Ausführung, Baufortschrittskontrolle
  • Modellbasierte LV-Erstellung
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Kostenschätzung und Kostenberechnung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung von Bauleistungen
  • Optimierung der Lieferketten
    • Geeignete AWF (BIM4INFRA2020): Logistikplanung, Baufortschrittskontrolle, Abrechnung von Bauleistungen

4. Checkliste vertraglicher Regelungen bei Einsatz von BIM

  • BIM-Ziele
  • Rechtsstruktur/Projektstruktur/Vergabekonzept
  • Anwendungsfälle
  • Integration digitaler Vorleistungen klären
  • Modellstruktur und Modellanforderungen abstimmen (z. B. Modellinhalte, Dateiformate)
  • Zusammenarbeit:
    • Rollen und Leistungsbilder
    • Anordnungsrechte definieren
    • Verantwortlichkeiten/Haftung für die BIM-Leistungen
    • Ablauf von Koordinationssitzungen, Prüfungspflichten, Mitwirken bei Quality-Checks
  • Übergabemodalitäten der BIM-Modelle (z. B. Leistungsgrad, Meilensteine)
    • Zeitpunkt
    • Vereinbarungen über den Fertigstellungsgrad
  • Eventuell Festlegung eines Single Source of Truth Gedanken (SSoT) (z. B. Modell, Datenbanken, Papierplan o. ä.)
  • BIM-Qualitätskontrolle/Methoden zur Qualitätssicherung
  • Regelung Datenaustausch, Informationsaustausch und Kommunikation (z. B. CDE, IT-Infrastruktur, Projektplattform)
  • Urheberrechte/Nutzungsrechtseinräumung
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit bezüglich aller bei Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen
  • Informationssicherheit gegenüber Dritten/Datenschutz
  • Regelungen zur Versicherung (BIM)
  • Geänderte Vergütung?

Autor/in

Sven Hessler

Sven Hessler

Ed. Züblin AG

Dipl.-Ing. (FH) Sven Hessler ist BIM-Manager bei der Ed. Züblin AG. (zueblin.de)