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Ergebnisse der 142. Sitzung der Bauministerkonferenz

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat auf ihrer 142. Sitzung am 23. und 24. November 2023 in Baden-Baden über verstärkte Maßnahmen zur Bewältigung der Wohnungsnot in Deutschland beraten. Neben der Förderung des Neubaus stand insbesondere die Modernisierung des Gebäudebestandes im Fokus der Konferenz. In diesem Zusammenhang beschlossen die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern und so den Aus- und Umbau bestehender Gebäude zu erleichtern.

Drei Hebel zur Stabilisierung der Bau- und Wohnungswirtschaft

Dr. Rolf Bösinger hob in der abschließenden Pressekonferenz in seinem Resümee besonders das 14-Punkte-Maßnahmenpaket der Bundesregierung hervor, das am 25. September im Rahmen des Bündnistages für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt wurde. Er erläuterte die drei zentralen Stellschrauben zur Stabilisierung der Bau- und Wohnungswirtschaft: Erstens die finanzielle Förderung durch den Bund mit einem geplanten Volumen von 18,15 Milliarden Euro bis 2027 und einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsbau bis 2029. Zweitens stellte er die Bedeutung der Digitalisierung (dazu passend: Dr. Rolf Bösingers Impulsbeitrag beim 27. buildingSMART-Forum) heraus, insbesondere die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Digitalisierung des Bauantrags. Und drittens wies er auf die Notwendigkeit der Beschleunigung des Bauens als entscheidenden Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland hin.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg hat derzeit den Vorsitz der BMK inne, sagte: „Beim Thema Digitalisierung geht es nicht nur um die digitale Einreichung eines Bauantrags, sondern um die komplett digitale Bearbeitung. Nicht nur wir in Baden-Württemberg sind hier mit Hochdruck dabei, dieses komplexe, aber vollständig digitale Verfahren auf den Weg zu bringen – schon im nächsten Jahr. Das heißt, von A wie Antragstellung bis Z wie Zustellung wird das gesamte Antrags-, Bearbeitungs- und Zustellungsverfahren voll digital ablaufen.“

Neuer Vertrag mit dem DIN

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraum- sowie der Städtebauförderung, um eine direkte Förderung von Bauinvestitionen zu gewährleisten. Die BMK setzt sich zudem für einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften in den nächsten fünf Jahren ein und hat einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) abgeschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Dieser Vertrag konzentriert sich auf die Digitalisierung von bauaufsichtlichen Normen und ermöglicht der Öffentlichkeit über ein Online-Portal den Zugang zu relevanten Normen im Bereich der Bauleitplanung und Bauaufsicht.