Symbolfoto digitales Gebäudelogbuch / Skyline Frankfurt a. M.Bild: buildingSMART Deutschland / KI-generiert
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CEN soll EU-Standard für digitale Gebäudelogbücher schaffen

Die Europäische Kommission hat im Januar 2026 einen Entwurf für einen Standardisierungsauftrag zu digitalen Gebäudelogbüchern vorgelegt. Dieser Auftrag richtet sich an das Europäische Komitee für Normung (CEN). Grundlage ist die Europäische Wohnbaustrategie aus dem Dezember 2025, die die Harmonisierung digitaler Gebäudelogbücher als zentrales Ziel definiert. 

Das CEN soll nun bis Oktober 2028 zwei europäische Normen entwickeln: eine für den Rahmen zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Gebäudelogbücher (Teil 1) und eine für ein Kern-Datenschema zum Berichtswesen und Datenaustausch (Teil 2). Der Auftrag läuft formal bis Oktober 2029, um Berichtspflichten und Anpassungen zu ermöglichen. Dafür zuständig wird das Gremium sein, das bereits die BIM-Normen erarbeitet hat. 

Was ist ein digitales Gebäudelogbuch? 

Ein digitales Gebäudelogbuch ist ein zentrales Register, das alle gebäuderelevanten Daten über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes erfasst. Es soll Eigentümern, Behörden, Finanzinstituten und der Baubranche als vertrauenswürdige Informationsquelle dienen. Ein erster Schritt ist der Renovierungspass, den die EU-Mitgliedstaaten bis Mai 2026 auf freiwilliger Basis einführen. Dieser Pass wird als druckfähiges PDF bereitgestellt, in nationale Energieeffizienzdatenbanken hochgeladen und soll künftig Teil des vollständigen Gebäudelogbuchs werden. 

Jahrelange Vorarbeit für die Normung 

Die Idee digitaler Gebäudelogbücher ist nicht neu. Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission eine Studie, die rund 40 regionale Initiativen in Europa analysierte. Von April 2022 bis Oktober 2023 folgte eine technische Studie zur Entwicklung eines harmonisierten EU-Modells. Sie gab den Mitgliedstaaten konkrete Leitlinien für die nationale Umsetzung und schlug eine Vernetzung regionaler Datenbanken über Linked-Data-Technologien vor. 

Der aktuelle Entwurf reiht sich in eine Reihe von EU-Vorhaben ein. Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die Ökodesignverordnung ESPR und die neue Bauproduktenverordnung zielen alle auf eine Umsetzung ab 2028 ab. 

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