EU-Flaggen vor GebäudeBild: Guillaume Périgois / unsplash
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Durchbruch bei KI-Regulierung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf weltweit erste KI-Gesetze 

Nach wochenlangen Verhandlungen haben die EU-Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für harmonisierte Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) erzielt. Der Gesetzesentwurf für KI, der sogenannte AI Act, soll sicherstellen, dass KI-Systeme, die auf den europäischen Markt gebracht und in der EU genutzt werden, sicher sind und die Grundrechte und Werte der EU respektieren. Außerdem sollen Investitionen und Innovationen im Bereich KI in Europa gefördert werden.

„Dies ist ein historischer Moment“

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, begrüßte die Einigung. „Das KI-Gesetz der EU ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI. Das ist ein historischer Moment. Mit dem KI-Gesetz werden europäische Werte in einer neuen Ära umgesetzt.“

Der Grundgedanke besteht darin, KI auf der Grundlage ihres Potenzials, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, nach einem „risikobasierten“ Ansatz zu regulieren: je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften. Als weltweit erster Legislativvorschlag dieser Art kann er – ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung – einen globalen Standard für die KI-Regulierung in anderen Rechtssystemen setzen und so den europäischen Ansatz zur Regulierung dieser Technologie auf der Weltbühne fördern.

Neue Regeln und Sanktionen für KI-Anwendungen

Die vorläufige Einigung umfasst Regeln für hochleistungsfähige KI-Modelle und Systeme mit hohem Risiko. Außerdem wird ein überarbeitetes Governance-System auf EU-Ebene eingeführt, um die Einhaltung der gemeinsamen Regeln in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die vorläufige Einigung enthält weiterhin strengere Verbote für bestimmte KI-Praktiken. Dazu zählen zum Beispiel die Manipulation kognitiven Verhaltens und die Gesichtserkennung am Arbeitsplatz.

Die Strafen für Verstöße gegen das KI-Gesetz werden als Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes oder als vorher festgelegter Betrag festgesetzt, wobei Ausnahmen für kleinere Unternehmen vorgesehen sind.