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Große Baugesetzbuch-Novelle steht in den Startlöchern

Das Bundesbauministerium hat am 30. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Am 4. September 2024 wurde das Gesetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Nun wird es die regulären parlamentarischen Verfahren durchlaufen. Geplant ist, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.

Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen will, muss hier ran. Die Novelle ist umfassend angelegt. Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau.

Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen

Die Digitalisierung der Verfahren soll durch die Verwendung des Datenstandards XPlanung in der Planung und eine digitalisierte Planbekanntmachung verstärkt werden. Bekanntmachungen, zum Beispiel zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden damit künftig auch digital veröffentlicht. Die Beteiligungsmöglichkeit für Menschen ohne Internetzugang soll weiterhin sichergestellt werden.

Kürzere Fristen für die Bauleitplanung

Die Aufstellung von Bauleitplänen dauert oft mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden die Pläne in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Beteiligungsverfahren bekanntmachen.

Flexiblere Bebauungspläne für mehr Wohnraum

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können Kommunen künftig von bestehenden Bebauungsplänen abweichen. Dies betrifft insbesondere Aufstockungen und Nutzungsänderungen, für die bisher langwierige Änderungsverfahren erforderlich waren. Diese Flexibilität soll eine schnellere Reaktion auf die Wohnungsknappheit ermöglichen.

Nachverdichtung soll erleichtert werden

Mit der Novelle sollen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Eigentümern erleichtern, auf bestehenden Grundstücken zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. So sollen zum Beispiel Hinterhofgrundstücke effizienter genutzt werden, um dem steigenden Wohnraumbedarf gerecht zu werden.

Musikclubs künftig als eigene Nutzungskategorie

Mit der Novelle soll eine neue, eigenständige Nutzungskategorie "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung aufgenommen werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung von Musikclubs wird darüber hinaus vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete aufzunehmen, um den Gemeinden die planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.

Förderung erneuerbarer Energien

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf dem Klimaschutz: Die Novelle soll die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, wie Solar- und Windkraftanlagen, auch in urbanen Gebieten erleichtern. Dies soll zur nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen und gleichzeitig die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen.