Große Baugesetzbuch-Novelle steht in den Startlöchern
Das Bundesbauministerium hat am 30. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Am 4. September 2024 wurde das Gesetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Nun wird es die regulären parlamentarischen Verfahren durchlaufen. Geplant ist, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.
Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen
Die Digitalisierung der Verfahren soll durch die Verwendung des Datenstandards XPlanung in der Planung und eine digitalisierte Planbekanntmachung verstärkt werden. Bekanntmachungen, zum Beispiel zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden damit künftig auch digital veröffentlicht. Die Beteiligungsmöglichkeit für Menschen ohne Internetzugang soll weiterhin sichergestellt werden.
Kürzere Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bauleitplänen dauert oft mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden die Pläne in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Beteiligungsverfahren bekanntmachen.
Flexiblere Bebauungspläne für mehr Wohnraum
In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können Kommunen künftig von bestehenden Bebauungsplänen abweichen. Dies betrifft insbesondere Aufstockungen und Nutzungsänderungen, für die bisher langwierige Änderungsverfahren erforderlich waren. Diese Flexibilität soll eine schnellere Reaktion auf die Wohnungsknappheit ermöglichen.
Nachverdichtung soll erleichtert werden
Mit der Novelle sollen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Eigentümern erleichtern, auf bestehenden Grundstücken zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. So sollen zum Beispiel Hinterhofgrundstücke effizienter genutzt werden, um dem steigenden Wohnraumbedarf gerecht zu werden.
Musikclubs künftig als eigene Nutzungskategorie
Mit der Novelle soll eine neue, eigenständige Nutzungskategorie "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung aufgenommen werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung von Musikclubs wird darüber hinaus vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete aufzunehmen, um den Gemeinden die planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Förderung erneuerbarer Energien
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf dem Klimaschutz: Die Novelle soll die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, wie Solar- und Windkraftanlagen, auch in urbanen Gebieten erleichtern. Dies soll zur nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen und gleichzeitig die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen.